FÜR MEHR GESUNDHEIT IM ARBEITSALLTAG
Einlagen und Zurichtungen an Sicherheits-, Schutz- und Berfufsschuhen
Sie leiden unter Schmerzen, die während bestimmter Bewegungen auf der Arbeit auftreten? Dann sind Sie bei Schuh und Orthopädie Scholtes genau richtig. Als Partner vieler Sicherheitsschuhhersteller bieten wir Ihnen eine spezielle Einlagenversorgung für Arbeitsschutzschuhe an.
Aufgrund der unterschiedlichsten Beanspruchungen am Arbeitsplatz können Fehlbelastungen oder gar Fußfehlstellungen entstehen. Oft ist das die Ursache für Schmerzen von den Füßen bis hoch in den Rücken. Die Folge sind schmerzhaftes Stehen oder sogar Beeinträchtigungen und Unsicherheiten beim Laufen.
Das Besondere an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen ist die Baumusterprüfung. Diese Baumusterprüfung erlischt schon bei kleinsten Abänderungen am Schuh. Das hat zur Folge, dass die Haftungsgefahr auf denjenigen übergeht, der die Schuhe in den Verkehr gebracht hat. Die DGUV Regel 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen. Als Orthopädie-Schuhtechnik-Experten können wir Ihnen die Gültigkeit der Baumusterprüfung mit unseren individuell entwickelten Einlagenmodellen gewährleisten. Denn wir haben die Möglichkeit, Sie mit einem Produkt zu versorgen, das entsprechend der von Ihnen benötigten Einbauteile und der Baumusterprüfung gefertigt wird.
Wie läuft eine Versorgung mit Einlagen für Sicherheitsschuhe ab?
- Ihr Betrieb bescheinigt die Notwendigkeit des Tragens von Sicherheitsschuhen.
- Ihr Betriebsarzt oder behandelnder Orthopäde bescheinigt die Notwendigkeit des Tragens von orthopädischen Einlagen.
- Sie kommen mit den Bescheinigungen und Ihrem Arbeitsschuh bei uns vorbei.
- Wir prüfen, ob wir für Ihr Schuhmodell baumustergeprüfte orthopädische Einlagen anfertigen können.
- Wir erstellen für Sie einen Antrag mit Kostenvoranschlag. Dieser wird bei Ihrem in Frage kommenden Kostenträger eingereicht.
- Wenn der Kostenträger zustimmt, können wir Ihre Einlagen individuell für Ihre Füße anfertigen.
Wer trägt die Kosten für die orthopädischen Schuheinlagen?
Die Krankenkasse ist für die Kosten der Schuhzurichtung als auch für die Einlagen, die für Sicherheitsschuhe erforderlich und zugelassen sind, nicht zuständig. Die Zuständigkeit der Kostenübernahme wird über die körperliche Einschränkung des Beschäftigten geregelt. Ist das Tragen von Maßeinlagen aufgrund eines Arbeitsunfalls nötig, übernimmt der Träger der Unfallversicherung die Kosten. Ist die Fußfehlstellung angeboren oder anderweitig entstanden, können die Kosten von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der Sozialhilfe oder aber vom Arbeitgeber übernommen werden.
Brauchen Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema? Wollen Sie Ihre Arbeitssicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen ausstatten? Müssen Sie Ihre Schuhe erhöhen lassen aufgrund einer Beinverkürzung? Besuchen Sie uns gerne in unserem Fachgeschäft oder vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.